Erwachsene mit und ohne Behinderung sind Wählerinnen oder
Wähler.
Sie wählen die Abgeordneten für den Bundestag und für den
Landtag. Das heißt, sie haben das aktive Wahlrecht.
Fragen Sie Politiker und Politikerinnen:
Werden Sie die Wahlgesetze ändern?
Damit auch Menschen, die eine Betreuung haben, wählen dürfen?
Auch Menschen mit Behinderung können Abgeordnete werden.
Das
heißt, sie haben das passive Wahlrecht.
Fragen Sie Politiker und Politikerinnen:
Gibt es bei Ihrer Partei Menschen mit Behinderung, die zur Wahl stehen?
Barrierefreiheit und Inklusion in Kita, Schule, Arbeitswelt,
beim Wohnen, in der Freizeit,
im Verkehr und beim Sport sind wichtig.
Menschen mit Behinderung wollen mit planen und mit
entscheiden.
Gehen Sie 2-mal wählen!
Ihre Stimme zählt!